Vor dem Hintergrund der anhaltenden Diskussionen um und über die Studie „Berufliche Realitäten im ASD: die Herausforderung sozialpädagogischer Arbeit heute" des Institutes für Forschung und Weiterbildung (IFW) der Hochschule Koblenz wird die ganze Komplexität des Themas deutlich.
Im Rahmen langjähriger Beratungstätigkeit sowie der fachlichen Moderation und Begleitung der „Integrierten Berichterstattung“ mit mehr als 100 Jugendämtern, arbeitet die GEBIT Münster eng an den aktuellen Fragestellungen von Jugendämtern/vor Ort:
Wie sieht eine angemessene Balance zwischen notwendiger und übertriebener Dokumentation der Arbeit aus?
Was sind überhaupt „gute“ Fachstandards in der Kinder- und Jugendhilfe und geeignete Qualitätsmaßstäbe zur Beurteilung von Wirksamkeit und Erfolg?
Welche Kompetenzen müssen Sozialarbeiter*innen im Jugendamt heutzutage vorweisen, um den vielfältigen Anforderungen gerecht werden zu können?
Wie kann eine passgenaue Stellenbesetzung sowie die erforderliche Qualifikation der Fachkräfte (Einarbeitungskonzept etc.) auch angesichts des Fachkräftemangels in der Sozialen Arbeit gelingen?
Welche Fallzahlenbelastung ist im Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD, BSD, SPD) in diesem Kontext überhaupt sinnvoll und zumutbar?
Auf Basis unserer Beratungserfahrung von und mit Jugendämtern sowie den Erkenntnissen aus über einem Jahrzehnt „Integrierte Berichterstattung“ empfiehlt die GEBIT Münster vor der Festlegung oder unreflektierten Übernahme von Fallzahlenquoten einen sehr differenzierten Blick auf die spezifische Situation vor Ort. Vermeintlich allgemeingültige Fallzahlenquoten können lediglich eine grobe Orientierung bieten.
Zurecht wird u. a. im ASD-Report 06/18 die „breite Streuung der (z. T. hohen) Fallzahlenbelastung pro ASD-Fachkraft“ in den zahlreichen deutschen Jugendämtern beanstandet. Die kommunale Organisationshoheit eröffnet jedoch auch Möglichkeiten für die Berücksichtigung von lokalen Besonderheiten oder ambitionierten fachlichen Haltungen und Konzepten. Entsprechend beeinflusst beispielsweise das Verständnis und die Ausgestaltung von Beratungsleistungen gem. § 16 SGB VIII ggf. die Anzahl der Hilfen zur Erziehung und somit unmittelbar den erforderlichen Personaleinsatz im Jugendamt. Die GEBIT Münster vertritt die Haltung, dass eine passgenaue und nachhaltige Bemessung des Personalbedarfs nur durch die Diskussion und Definition von fachlichen Standards vor Ort erfolgen kann.
Unser fundiertes Know-How für eine detaillierte Untersuchung Ihrer Prozesse sowie der darauf aufbauenden Bestimmung eines spezifischen Personalbedarfes ist umfassend erprobt. Wir sind jedoch überzeugt, dass eine Personalbemessung nicht allein der Sicherstellung einer angemessenen Personalausstattung dient, sondern auch Anlass bietet zur Reflexion von bestehenden Strukturen, Abläufen sowie organisationskulturellen Aspekten. Auf Wunsch wird für eine kontinuierliche und eigenständige Personalbemessung ein modifizierbares Tool zur Verfügung gestellt.
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