Schulentwicklungsplanung
Wie ist eine inklusive Schule zu gestalten? Wie wirkt sich der demografische Faktor auf die Schülerzahlen aus? Welche Schulformen werden nachgefragt, welche nicht (mehr)? Wie nutzen Sie Schulimmobilien und Liegenschaften im Nachmittagsbereich und nach Schulschluss weiter? Wie arbeiten offener Ganztag mit Nachmittagsangeboten der Jugendhilfe und der Vereine vor Ort zusammen?
Diese Fragen und mehr können wir mit Ihnen und für Sie bearbeiten. Die GEBIT Münster hat im Kundenauftrag bereits Prozesse kommunaler Schulentwicklungsplanung durchgeführt und verfügt über umfassende Kompetenzen und Projekterfahrungen in diesem Bereich. Unser Planungsverständnis ist kommunikativ und prozessorientiert ausgerichtet.
Wir berechnen die Entwicklung von Schülerzahlen, befragen Eltern nach den gewünschten Schulformen und Schulstandorten oder moderieren den Prozess für ein pädagogisches Raumanforderungsprofil und Raumnutzungskonzept im Nachmittagsbereich.
Nachfolgend stellen wir Ihnen unsren Ansatz prototypisch vor:
Prognose von Schülerzahlen
Auf der Basis von Einwohnermeldedaten der Gebietskörperschaft nach Schulbezirken sowie von Da¬ten des Landesamtes für Statistik zu den Schülerzahlen der einzelnen Schulen in den vergangenen Jahren erstellen wir eine Prognose der Schülerzahlen an den einzelnen Schulen. Hierzu werden folgende Berechnungen vorgenommen:
- Berechnung von Eingangsquoten in die Schulen, bspw.: Wie viele der in einem Grundschulbezirk lebenden Kinder werden in die entsprechende Grundschule eingeschult?
- Durchgangsquoten: Wie hoch ist der Anteil der Kinder in einem Jahrgang im Vergleich zum vorangegangenen Jahrgang?
Um verlässliche Grundlagen für eine Fortschreibung der Schülerzahlen in die Zukunft zu erhalten, wird jeweils ein Durchschnittswert mehrerer Jahre zugrunde gelegt und nicht ein – evtl. kurzfristiger – Trend eines Jahres in die Zukunft fortgeschrieben. Welcher Zeitraum zugrunde gelegt wird, hängt von der Stabilität der Schullandschaft ab.
Bei der Fortschreibung der Schülerzahlen ist auch der Aspekt der Inklusion zu berücksich-tigen. Hierzu sind Daten über die Entwicklung des Gemeinsamen Lernens an den Sschulen in den Blick zu nehmen, die nach Förderschwerpunkten differenziert betrachtet werden sollten.
Zusätzlich ist auch die Beschulung von schulpflichtigen Neuzuwanderinnen und Neuzuwanderern mit in den Blick zu nehmen.
Beide Aspekte – die Berücksichtigung der Inklusion wie auch die Berücksichtigung der Neuzuwanderung – erfordert die Entwicklung begründeter Annahmen, die in die Zukunft fortgeschrieben werden können.
Die GEBIT Münster beschafft die für diese Berechnung notwendigen Daten und nimmt die entsprechenden Auswertungen vor. Die Gebietskörperschaft stellt der GEBIT Münster einen anonymisierten Einwohnerdatensatz zur Verfügung, aus dem die Daten zur Größe der kommenden Einschulungsjahrgänge nach Grundschulbezirken hervorgehen.
Auf dieser Grundlage berechnet die GEBIT Münster eine Prognose für den mittelfristigen Planungszeitraum, differenziert nach den Standorten der Schulen in der Gebietskörperschaft.
Bestandsaufnahme der Schulräume
Der Raumbedarf einer Schule wird wesentlich von ihren pädagogischen Konzepten und der Zusammensetzung der Schülerschaft mit bestimmt. Es kann daher nicht genügen, eine reine Bestandsaufnahme der Räume und ihrer Nutzung vorzunehmen. Vielmehr muss insbesondere auch die pädagogische Arbeit in den Blick genommen werden, um die sich daraus ergebenden Raumbedarfe abschätzen zu können.
Die GEBIT Münster wird daher einen Gesprächsleitfaden für die Schulbesuche entwickeln, in dem neben dem Thema der Raumausstattung auch Fragen zum pädagogischen Konzept, zur Umsetzung des Gemeinsamen Lernens und zu den Angeboten im Offenen Ganztag enthalten sind.
Zudem gilt es neben den einzelnen Räumen auch das Gebäude als Ganzes in den Blick zu nehmen. Zur Bewertung der Schulgebäude erstellt die GEBIT Münster ein Bewertungsschema für Schulgebäude, in dem neben den einzelnen Räumen für Unterricht, Betreuung sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch Aspekte wie Barrierefreiheit, Differenzierungsmöglichkeiten, Erweiterungs- und Umnutzungspotenzial der Schulgebäude erfasst und bewertet werden können.
Auf der Grundlage dieser Gebäudebewertung und der zur Verfügung stehenden Raumpläne der Schulen erfolgen die Schulbesuche. Hieran sollten neben den Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern der GEBIT Münster auch Vertreterinnen bzw. Vertreter der Schulverwaltung sowie des Gebäudemanagements beteiligt sein, um alle relevanten Aspekte mit in den Blick nehmen zu können. Von Seiten der Schule sollten neben Vertreterinnen und Vertretern der Schulleitung auch der bzw. die Elternpflegschaftsvorsitzende teilnehmen.
Die GEBIT Münster moderiert die Gespräche mit den Schulleitungen anhand des zuvor mit dem Auftraggeber vereinbarten Gesprächsleitfadens und dokumentiert die Ergebnisse der Gespräche.
Damit ergibt sich für jede Schule ein Bild, das neben rein quantitativen Angaben zur Zahl und zum Umfang der Räume auch weitere Aspekte des Schullebens mit berücksichtigt.
Entwicklung von Szenarien einer zukünftigen Grundschullandschaft
Auf der Grundlage der unter Punkt 1 dargestellten Schülerprognosen und der unter Punkt 2 dargestellten Bestandsaufnahme der vorhandenen Räumlichkeiten entwickelt die GEBIT Münster in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber Szenarien für die Entwicklung einer zukünftigen Grundschullandschaft in der Gebietskörperschaft.
Hierbei gilt es zum einen die gesetzlichen Rahmenbedingungen (z.B. Mindestgröße von Grundschulen, Klassenfrequenzrichtwerte und Kommunale Klassenrichtzahl) zu berücksichtigen. Zum anderen sind jedoch auch den pädagogischen Bedarfen der Schulen Rechnung zu tragen.
Um die Akzeptanz solcher Modelle von vornherein sicherzustellen, empfiehlt die GEBIT Münster im Prozess der Schulentwicklungsplanung von Beginn an eine Beteiligung betroffener Akteure aus dem Schulbereich.
Steuerung und Prozessbegleitung
Schulentwicklungsplanungsprozesse tangieren die Interessen verschiedener Akteure: Neben dem Schulträger selbst sowie den Vertreterinnen und Vertretern der Politik ist die Lehrerschaft der betroffenen Schulen wie auch die Schülerschaft – vertreten durch die Eltern – von Veränderungen im Schulbereich unmittelbar berührt.
Diese unterschiedlichen – und teilweise auch konträren– Interessen gilt es von Beginn an in den Blick zu nehmen. Um Konzepte zu entwickeln, die von allen Beteiligten und Betroffenen getragen werden können, sollten daher Beteiligungsmöglichkeiten eröffnet werden und eine weitgehende Transparenz des Vorgehens sichergestellt werden.
Die GEBIT Münster schlägt daher vor, eine Begleit- und eine Steuerungsgruppe der Schulentwicklungsplanung zu schaffen, die den gesamten Planungsprozess begleitet. Mit dem Auftraggeber ist abzustimmen, welche Akteure hier zu beteiligen sind und wie ein Auswahlprozess der Mitglieder stattfinden soll. Bei der Auswahl der Mitglieder ist zum einen zu beachten, die Arbeitsfähigkeit der Gruppe zu erhalten und damit die Zahl der Mitglieder zu beschränken. Zum anderen muss jedoch sichergestellt sein, dass die Auswahl der Mitglieder auch legitimiert ist.
Für ein unverbindliches Angebot sprechen Sie uns einfach an!