Integrierte Berichterstattung(IB)

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Das Projekt der integrierten Berichterstattung wird seit nunmehr zehn Jahren von der GEBIT Münster moderiert und wissenschaftlich begleitet. Fast 100 beteiligte Jugendämter in fünf Bundesländern arbeiten auf Basis eines einheitlichen Ziel- und Kennzahlensets. Die in den Dimensionen Auftragserfüllung, Wirtschaftlichkeit, Kundenzufriedenheit und Mitarbeiterzufriedenheit hinterlegten Ziele und Kennzahlen können nicht nur zum interkommunalen Vergleich, sondern auch für ein Qualitätsmanagementsystem verwendet werden.

Passgenaue Hilfen und Angebotsstrukturen setzen Wissen über Wirkfaktoren, über Zusammenhänge und Einflussfaktoren voraus, damit die Leitung entsprechende Steuerungsimpulse in die Organisation geben kann.

Mit der Integrierten Berichterstattung bietet die GEBIT Münster in den Bundesländern Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Thüringen ein Ziel- und Kennzahlenbasiertes System für den interkommunalen Vergleich an. Die Kennzahlen fungieren als Indikatorenset zur Einschätzung der Erreichung der in den Dimensionen Auftragserfüllung, Wirtschaftlichkeit, Kundenzufriedenheit und Mitarbeiterzufriedenheit hinterlegten Ziele. Das Berichtswesen ist nach den Prinzipien der „Balanced Score Card“ aufgebaut.

Die Einzelwerte der Kennzahlen bedürfen der fachlichen Analyse und Diskussion in den Vergleichsringen. Auf Basis von über 70 Sozialstrukturkennzahlen sowie weiteren Kennzahlen zur Personalausstattung werden dabei explizit die Jugendämter qualifiziert interkommunal verglichen, die gleiche oder ähnliche Ausgangsbedingungen haben.

Die Grunddaten werden durch die Jugendämter bereitgestellt. Die Bereiche der Kunden- und Mitarbeiterzufriedenheit basieren Sie auf Befragungsdaten. Ein Großteil der Daten, die den Sozialstrukturkennzahlen zugrunde liegen, stammt aus externen Datenquellen, z.B. den Landesämtern für Statistik, der Bundesanstalt für Arbeit, den Landeskriminalämtern oder der Gesellschaft für Konsumforschung in Nürnberg. Diese Daten wurden von der GEBIT Münster zentral beschafft und bereitgestellt. Eine Web-Anwendung der GEBIT Münster berechnet auf Basis der Grunddaten die entsprechenden Kennzahlen und gruppiert sie für die Vergleichsringarbeit.

Leitungen werden durch die IB in ihrer Steuerungsfähigkeit unterstützt und qualifiziert.

Da Jugendämter nicht in direkter Konkurrenz zueinander stehen, schafft der interkommunale Vergleich einen Orientierungsrahmen in der Funktion als Marktersatzmechanismus. Wenn das Interesse über den reinen Vergleich hinausgeht, ermöglicht die IB ein vertieftes Verständnis der hinter dem Kennzahlenvergleich liegenden Organisations- und Prozessmodelle sowie der Arbeitsprogramme und -konzepte.

Spezielle Fragestellungen zur Fach- und Organisationsthemen werden in Form von Beratungs- und Modellprojekten oder in Form vertiefender Expertisen bearbeitet:

 

  • Handreichung zum §35a SGB VIII, Hannover Mai 2012
  • Handreichung Aufbau von Kompetenzen einer selbständigen Lebensführung im Rahmen der Hilfen zur Erziehung nach §§ 27 ff. und der Hilfe für junge Volljährige nach § 41 SGB VIII, Hannover Juni 2013
  • „Rückführung aus stationären Hilfen zur Erziehung“ Handlungsempfehlungen Rückführung, Münster Dezember 2013
  • Handreichungen zum Aufbau eines Fach- und Finanzcontrollings, Münster Dezember 2013
  • Handreichung Mindeststandards zur Fallarbeit - IBN-Modellprojekt Personalbemessung, Hannover Januar 2009
  • Personalbemessung im Jugendamt

 

Eine detailliertere Leistungsbeschreibung zur Integrierten Berichterstattung können Sie gerne bei uns anfordern.

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