Wirksamkeit des Zentralen Einladungs- und Rückmeldewesens

Bis März 2015 wird die GEBIT Münster umfassende Ergebnisse zu der Frage liefern, inwieweit die Einführung eines Zentralen Einladungs- und Rückmeldewesens zur Teilnahme an Vorsorgeuntersuchungen den Gesundheitsschutz von Kindern im Land Brandenburg verbessert hat.

Im Rahmen der Evaluation werden in diesem Jahr Befragungen bei den Kinder- und Jugendärztinnen und –ärzten im Land Brandenburg sowie in den Gesundheitsämtern der Kreise durchgeführt. Die GEBIT Münster wird die zielgruppengerechten Erhebungsinstrumente entwickeln, die Befragungen online durchführen sowie zahlreiche weitere Datenquellen berücksichtigen und auswerten.
Die GEBIT Münster – Expertin, Frau Elke Bruckner, begleitet das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie Land Brandenburg im Evaluationsprozess.

Kontakt  |  Elke Bruckner, GEBIT Münster 

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